Geprüfte Pflegesachverständige

  • Feststellung des Pflegebedarfs zur Beantragung von Leistungen der Pflegeversicherung,
  • Begleitung vor, während und nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst,
  • Prüfung von Bescheiden und Gutachten nach SGB XI,
  • Unterstützung beim Einlegen eines Widerspruchs gegen ablehnende Bescheide der Pflegeversicherung,
  • Ermittlung des Hilfsmittelbedarfs,
  • Ermittlung von Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen,
  • Erstellen von Pflegegutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad) – SGB XI,
  • Erstellen von Pflegegutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei Leistungen anderer öffentlicher Kostenträger (Sozialamt),
  • Erstellung von Gutachten zum Umfang und Notwendigkeit der erforderlichen häuslichen Krankenpflege,
  • Erstellung von Gutachten zum Umfang einer hauswirtschaftlichen Versorgung,
  • Bewertung von Pflegedefiziten und Pflegefehlern,
  • Beurteilung des individuellen Hilfe- und Unterstützungsbedarfs nach pflegerischen Behandlungsfehlern.