- Feststellung des Pflegebedarfs zur Beantragung von Leistungen der Pflegeversicherung,
- Begleitung vor, während und nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst,
- Prüfung von Bescheiden und Gutachten nach SGB XI,
- Unterstützung beim Einlegen eines Widerspruchs gegen ablehnende Bescheide der Pflegeversicherung,
- Ermittlung des Hilfsmittelbedarfs,
- Ermittlung von Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen,
- Erstellen von Pflegegutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad) – SGB XI,
- Erstellen von Pflegegutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei Leistungen anderer öffentlicher Kostenträger (Sozialamt),
- Erstellung von Gutachten zum Umfang und Notwendigkeit der erforderlichen häuslichen Krankenpflege,
- Erstellung von Gutachten zum Umfang einer hauswirtschaftlichen Versorgung,
- Bewertung von Pflegedefiziten und Pflegefehlern,
- Beurteilung des individuellen Hilfe- und Unterstützungsbedarfs nach pflegerischen Behandlungsfehlern.